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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Circus Courage

O. Vertragspartner

Der Vertragspartner auf Veranstalterseite für alle folgenden Regelungen ist der
Circus Courage, Inhaber René Zander, Buchenstraße 13, 90537 Feucht
im Folgenden als CC bezeichnet. Auf der anderen Seite ist es der Kunde.

1. Abschluss des Vertrages

1.1 Mit der Bewerbung um einen Platz/Anmeldung bietet der Kunde dem CC den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Ausschreibungen und die ergänzenden Informationen des Circus Courage für das jeweilige Zirkuscamp. Mit der Buchung der Veranstaltung erkennt der Kunde die allgemeinen Bedingungen des CC an.
1.2 Die Anmeldung kann schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Bei Internet-Buchungen bestätigt der CC den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.
1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Anmeldeschluss das Teilnehmerformular gewissenhaft auszufüllen für jeden angemeldeten Teilnehmer. Als Eingangszeitpunkt der Bewerbung zählt hingegen der Eingang der Bestellung.
1.5 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des CC zustande.

2. Bezahlung

2.1 Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ist die Zahlung fällig und per Überweisung zahlbar. Bei kurzfristigen Buchungen (ab 14 Tagen vor Veranstaltung) wird die Bezahlung nur als Überweisung mit Zahlungsnachweis oder Barzahlung vor Beginn der Veranstaltung akzeptiert.
2.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der CC berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung von 20 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 

3. Leistungsänderungen

3.1 Änderungen oder Abweichungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss und vor Veranstaltung notwendig werden und die vom CC nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden (z.B. Veranstaltungsort), sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung wird CC die Änderungen dem Kunden mitteilen und eine angemessene Frist zur Annahme setzen. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb dieser Frist die Änderungen anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen Veranstaltung, sofern angeboten und freie Plätze vorhanden sind, zu verlangen. Reagiert der Kunde auf die mitgeteilte Änderung durch CC nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde hinzuweisen.

4. Preisanpassung

Eine Preisänderung zu Lasten des Kunden ist nicht möglich. Sollten noch weitere Kooperationen oder Geschenke zugunsten der Teilnehmer zustande kommen, so kann nach der Veranstaltung eine Rückvergütung durch Überweisung vorgenommen werden.

5. Rücktritt durch CC

CC kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten:
5.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (35 Teilnehmer) bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltung. Der Kunde erhält im Falle eines Rücktritts durch CC den bereits gezahlten Beitrag unverzüglich zurück.
5.2 Ohne Einhaltung einer Frist
Der CC erwartet, dass der Teilnehmer die Sitten, Gebräuche und Gesetze respektiert. Ebenfalls ist eine Befolgung der Anweisungen durch die Betreuer und vor allem Trainer durch den Teilnehmer nötig. Sollte der Teilnehmer in so schwerwiegender Weise gegen sie verstoßen, dass eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung unzumutbar ist, kann CC den Teilnehmer nach Abmahnung im Wiederholungsfall von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein solches schwerwiegendes Fehlverhalten liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Teilnehmer sich selbst oder andere Teilnehmer gefährdet, Straftaten begeht, Drogen oder andere verbotene Substanzen konsumiert oder besitzt oder vorsätzlich fremde Sachen (z. B. die Ausstattung der Unterbringung) beschädigt oder stiehlt. Eine vorhergehende Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Teilnehmers so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Beendigung des Vertrages dringend notwendig ist oder der Teilnehmer selbst die Abmahnung verhindert.

Der CC wird in dem Fall unverzüglich die sofortige Abholung des Teilnehmers durch einen Sorgeberechtigten veranlassen. Ein Rückerstattungsanspruch des Kunden für noch nicht geleistete Leistungen durch CC entsteht hierdurch nicht.

6. Mitwirkungspflicht

6.1 Der Kunde/Teilnehmer ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
6.2 Der Kunde/Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem CC zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Kunde/Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, und kann der CC aus diesem Grund nicht Abhilfe schaffen, so kann der Kunde weder einen Anspruch auf Minderung noch auf Schadenersatz geltend machen, noch steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet für jeden Teilnehmer das Teilnehmerformular gewissenhaft auszufüllen und den CC über alles zu informieren, was für die Betreuung des Teilnehmers in der Woche wichtig ist (insbesondere Krankheiten).

7. Corona/andere äußere Umstände, auf die CC keinen Einfluss hat.

7.1 Eine gesonderte Information für Covid oder andere äußere Umstände wird, sofern nötig, bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltung an den Kunden herausgegeben. Eventuell sind weitere Fragen durch den Kunden zu beantworten und Voraussetzungen zu erfüllen, die bei Vertragsschluss noch unbekannt klar sind. Auch diese sind dann gewissenhaft durch den Kunden zu erfüllen.
7.2 Sollte sich die Art oder einzelne Teile der Veranstaltung aufgrund Covid/eines anderen äußeren Umstandes verändern ist dies kein Grund für Gewährleistung, Rücktritt oder Kündigung des Vertrages.
7.3 Sollte die Veranstaltung komplett oder teilweise wegen Covid oder eines anderen äußeren Umstandes ausfallen, den CC nicht zu vertreten hat, so werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten (z.B. Stornogebühren) auf die Teilnehmer umgelegt. Ist der Ausfall so frühzeitig bekannt, dass keine Kosten für CC anfallen (z.B. Stornogebühren) so wird der komplette Teilnehmerbetrag zurückerstattet.

8. Die von CC herausgegeben Informationen sind zu beachten

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Diese Bestimmungen werden durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die dem Sinn/Gedanken der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt, sonst gilt die gesetzliche Regelung.

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